Auf Grundlage der Entscheidung der Bundespolizei Deutschland, mit dem Ziel den bestmöglichen Schutz der Reisenden und des Personals bei den Sicherheitskontrollen am Flughafen zu gewährleisten, ist es möglich NUR EIN GEPÄCKSTÜCK BEI ABFLUG AUS DEUTSCHLAND MIT AN BORD zu nehmen; entweder ein Handgepäckstück oder eine kleine Handtasche/Rucksack.

Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie keinen dieser verbotenen Gegenstände weder bei sich am Körper noch im Handgepäck tragen.

Für den Fall, dass das Preispaket Ihres Tickets ermöglicht, mehr als ein Handgepäckstück kostenlos mit an Bord zu nehmen, können Sie das weitere Handgepäckstück kostenlos aufgeben als eingetragenes Gepäckstück.

Diese Änderung betrifft ebenfalls Passagiere im Transit, die die Sicherheitskontrolle an einem Flughafen in Deutschland durchlaufen.

Wir bitten um Entschuldigung für die entstandenen Komplikationen und danken für Ihre Zusammenarbeit.